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Wahl des Arbeitgebers.

Bevor man sich mit den konkreten Anforderungen befasst, die bei einem Arbeitsaufenthalt im Ausland notwendig sind, ist das Wichtigste die Wahl des Arbeitgebers. Auch bei der Jobsuche über Stellenanzeigen auf Jobportalen oder in sozialen Netzwerken kommt es darauf an, die richtige Wahl zu treffen. Es handelt sich nicht um ein „Angebot als Angebot“.



PD A1-Formular, was ist das und wie bekomme ich es?

Wenn Sie sich entschieden haben, für ein Unternehmen im Ausland zu arbeiten, müssen Sie die Ihnen gesetzlich auferlegten Pflichten erfüllen. Eines davon ist das von der Sozialversicherung ausgestellte Formular PD A1. Das PD A1-Formular, allgemein bekannt als A1, legt fest, dass Sie, während Sie im Ausland leben und geschäftlich tätig sind, durch unser Sozialsystem abgesichert sind.

Derzeit können Sie Ihre Dienstleistungen in allen EU-Ländern mit einem slowakischen Gewerbe anbieten. Wenn Sie sich daher dazu entschließen, in einem EU-Land für ein Gewerbe zu arbeiten, müssen Sie bei der Sozialversicherung vor Ihrem Auslandsaufenthalt bei der örtlichen Zweigstelle der Sozialversicherung die Ausstellung eines A1- Formulars beantragen.

Bedingungen für die Ausstellung des Formulars PD A1:

Mit dem Formular PD A1 können Sie 24 Monate lang in einem anderen EU-Land arbeiten und dieser Zeitraum kann nicht verlängert werden. Nach Ablauf des 24-Monats-Zeitraums ist es erforderlich, mindestens 2 Monate in der Slowakei zu arbeiten und für diesen Zeitraum 2 Rechnungen auszustellen. Anschließend können Sie das Formular erneut anfordern.

Dank dieses Dokuments müssen Sie in dem Land, in dem Sie arbeiten, keine Steuern zahlen. Solange das A1 gültig ist, müssen Sie nur in der Slowakei Steuern zahlen. Steuern müssen jedoch auf alle Einkünfte, auch aus dem Ausland, gezahlt werden, nicht nur auf die in der Slowakei erzielten Einkünfte.

Antrag auf Ausstellung der PD A1 (PDF) zum Download

Krankenversicherung und Arbeit als Gewerbetreibende im Ausland

Wenn Sie mit einem slowakischen Gewerbe im Ausland arbeiten, sind Sie weiterhin in der Slowakei versichert und zahlen Beiträge an die slowakische Versicherungsgesellschaft.

Gegen Vorlage der europäischen Gesundheitskarte des Versicherten können Sie sich im Ausland behandeln lassen. Die Europäische Krankenversicherungskarte wird Ihnen von allen Krankenkassen kostenlos ausgestellt. Auf dieser Grundlage haben Sie dann Anspruch auf die gleiche Gesundheitsversorgung und zu den gleichen Bedingungen wie Einheimische in den Ländern der Europäischen Union. Das heißt, wenn Ihnen während Ihrer Arbeit in Deutschland etwas zustößt, werden Sie mit der gleichen Qualität und zu den gleichen Bedingungen behandelt wie die Bürger vor Ort.

Allerdings ist zu beachten, dass im Ausland einige Verfahren oder Behandlungsarten oft bezahlt werden. So wie ein gebürtiger Deutscher diesen Betrag bezahlen würde, ist er auch für Sie verpflichtend.

Wenn Sie Zuschläge für Behandlungen im Ausland vermeiden möchten, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer gewerblichen Reiseversicherung, deren Grundlage die Erstattung von Zuschlägen für Behandlungen ist. Versicherungsunternehmen bieten auch eine ganzjährige Reiseversicherung an, die nur die medizinischen Kosten in Europa für Personen abdeckt, die hier längere Zeit arbeiten werden. Bei handwerklicher Arbeit beginnen die Versicherungspreise bei 80 € jährlich. Berücksichtigen Sie neben dem eigentlichen Preis unbedingt auch den Inhalt der jeweiliger Versicherung und vor allem den Höchstbetrag, den Sie erstattet bekommen.

In welchem Land muss ich eine Steuererklärung abgeben?

Wenn Sie in Deutschland arbeiten und ein slowakisches Gewerbe haben,. müssen Sie also nur in der Slowakei eine Steuererklärung abgeben.

Im Ausland sollten Sie die Anmeldung nur dann einreichen, wenn Sie dort eine Betriebsstätte haben.
Wenn Sie zum Beispiel Ihr Geschäft oder Büro im Ausland hätten, wo Sie Ihre Dienstleistungen (oder Produkte) verkaufen und nach neuen Kunden suchen würden.

Wenn Sie also als Handwerker beruflich reisen, haben Sie im jeweiligen Land keine Betriebsstätte und reichen Ihre Steuererklärung daher nur in der Slowakei ein.

Was kann ich zu meinen Ausgaben hinzufügen, wenn ich im Ausland Geschäfte mache?

Wenn Sie mit einem slowakischen Gewerbe im Ausland arbeiten, können Sie auch Reise- und Unterbringungskosten in Ihre Kosten einbeziehen. Sofern Sie mit uns über die Bezahlung und Bereitstellung der Unterkunft unsererseits einverstanden sind, entfällt dieser Anspruch für Sie.

Darüber hinaus haben Sie Anspruch auf eine Verpflegungsgeld. Die gute Nachricht ist, dass Ihnen im Ausland ein deutlich höherer Betrag zusteht als in der Slowakei.

Kostenvergleich für die Steuererklärung von Verpflegungsgeld

Deutschland45 €Max. Kosten pro Monat (30 Tage): 1350 €
Österreich45 €Max. Kosten pro Monat (30 Tage): 1350 €
Tschechische Republik 22 €Max. Kosten pro Monat (30 Tage): 660 €